Machbarkeitsanalyse und Umstellungskonzeption zur Elektrifizierung der gesamten Linienbusflotte der west

 

Das Projekt

Die Umstellung der west-Flotte auf alternative Antriebe wurde ausführlich untersucht. Mittels Kosten-Nutzen-Analyse wurde bewertet, ob eine reine Batteriebusflotte oder eine reine Brennstoffzellenbusflotte erstrebenswert ist. Sowohl die Gesamtkosten (Investitions- und Betriebskosten) als auch der Umweltnutzen (CO2-Emissionsreduktionspoten-zial) wurden ermittelt und mit den Mindestanforderungen einer Flottenumstellung, die sich aus der Clean Vehicle Directive ergeben, verglichen.

 

Ergebnisse

Die ökonomische Bewertung zeigte, dass Variante 1 (reine Batteriebusflotte) das kostengünstigste Umstellungskonzept darstellt, sofern eine öffentliche Förderung der Investitionskosten unterstellt wird. Gleichzeitig weist sie, ähnlich wie die Varianten 2 (reine Brennstoffzellen-flotte), ein hohes Potenzial an Emissionseinsparungen auf. Da mit der Verfolgung von Umstellungsvariante 1 eine technologische einheitliche Busflotte angestrebt werden würde, würde die Komplexitätssteigerung der Betriebsabläufe (z.B. die Fahrzeugdisposition) gegenüber dem Status Quo geringgehalten werden. Darüber hinaus könnte eine Abhängigkeit von externen Wasserstofftankstellenbetreibern vermieden werden. Auf der anderen Seite müssten die Betriebshöfe und Abstellplätze sehr zeitnah mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden.

Eine Elektrifizierung mit ausschließlich Brennstoffzellenfahrzeugen ist mit Abstand die kosten-intensivste Option, da insbesondere die Fahrzeug- und Energiekosten höher ausfallen als bei Batteriebussen. Zwar können mit Variante 2 Investitionskosten für Ladegeräte vermieden werden, jedoch würden für jedes Fahrzeug zumindest CEE-Anschlüsse benötigt werden.

Die bisher dargestellten Ergebnisse bezogen sich auf die west-eigene Flotte. Für die beauftragte Fahrleistung, die durch Fremdunternehmer geleistet wird, wurde keine detaillierte Konzeptionierung der Umstellung durchgeführt. Die beauftrage Fahrleistung wurde jedoch auf ihre technisch-betriebliche Machbarkeit geprüft, mit dem Ergebnis, dass eine vollständige Umstellung der 86 Standard- und 13 Gelenkbusse mit Batteriebussen, einer vollelektrischen Heizung und 150 kW Depotladung ohne einen Fahrzeugmehrbedarf möglich wäre.

Die Aufstellung eines konkreten Umstellungskonzepts für die Fahrleistung der Fremdunter-nehmer wirft jedoch komplexe Fragestellungen auf, für deren Beantwortung weiterführende Detailuntersuchungen unumgänglich sind. So müssten im Kontext einer Elektrifizierung verschiedene offene Aspekte beleuchtet werden, wie beispielsweise die Frage, ob die Fahrzeuge der Fremdunternehmer an west-eigenen Betriebshöfen bzw. Abstellplätzen nachladen und somit auch für längere Aufenthaltsdauern dort abgestellt werden dürfen. Darüber hinaus sollte geklärt werden, ob kleine (Familien-)Betriebe erhalten bleiben sollen und wie dies gelingen kann. Denn durch die Elektrifizierung entstehen hohe Kostenaufwände und Investitionsbedarfe, die insbesondere für kleine Unternehmer mit geringen Fahrzeuganzahlen ungleich schwerer zu bewältigen sind als für große Betriebe. Nicht zuletzt müsste für eine Detailuntersuchung bekannt sein, welche Fahrleistungen außerhalb der west-Beauftragung geleistet werden müssen und wie es um deren technische-betriebliche Machbarkeit steht.

Laufzeit
28.04.2020 - 31.12.2023

Auftraggeber ist das BMDV
Auftragsvergabe und Studienbegleitung durch den Projektträger Jülich und die Programmgesellschaft NOW

Die Machbarkeitsanalyse und Umstellungskonzeption zur Elektrifizierung der gesamten Linienbusflotte der west wurde durchgeführt von der ebusplan GmbH

(Autoren: Hr. Preißinger, Hr. Sinhuber)

 


 

Förderung von Busverkehrsleistungen auf regionalen Schnellbuslinien zur Ergänzung des SPNV-Netzes

 

Die politische Motivation, den öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Heinsberg deutlich attraktiver zu gestalten, um den Bürgerinnen und Bürgern eine tatsächliche Alternative zum PKW zu bieten, ist deutlich gewachsen, auch zur Erreichung der bundesweiten Klimaschutzziele. Das Verkehrsangebot von Schnellbuslinien soll den Nutzungsgrad des Linienverkehrs kreisweit erhöhen und einen echten Mehrwert für alle Bürgerinnen und Bürger im Kreis Heinsberg bieten. Weiterhin soll der Busverkehr optimal auf die Bahnlinien abgestimmt werden.


Ziel der Förderung
Um eine bessere Vernetzung zwischen dem Linienverkehr und dem Schienenpersonenverkehr herzustellen, hat der Kreis Heinsberg eine entsprechende Förderung für zwei bereits bestehende Schnellbuslinien im Kreis zugunsten der west beantragt. Die Aufwertung dieser Linien bietet den Bürgerinnen und Bürgern folgende Vorteile:

  • Attraktive und schnelle Verbindungsfunktion
  • Hochwertige Ausstattung der Fahrzeuge mit WLAN, USB-Schnittstellen, Klimaanlage, Fahrgastzählsystem und Videoüberwachungsanlage
  • Durchgehende Taktung (montags bis samstags 60-Minuten-Takt, sonntags 120-Minuten-Takt)
  • Sicherstellung aller Anschlüsse und ein fahrgastfreundlicher Übergang zwischen den Schnellbus- sowie den Bahnlinien
  • Haltepunkte an allen Bahnhöfen und zentralen Verknüpfungspunkten
  • Ausreichende Erschließung der zwischen den Verknüpfungspunkten liegenden, nachfragestarken Orte

 

Ergebnisse
Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (ZV NVR) hat zugunsten der west für die Schnellbuslinien SB 1 (Erkelenz - Wassenberg - Heinsberg - Geilenkirchen) und SB 3 (Geilenkirchen - Gillrath - Gangelt - Süsterseel - Tüddern - Sittard [NL]) entsprechende Fördergelder bewilligt. Die Linie SB 1 verkehrt regelmäßig von montags bis sonntags im 60-Minuten-Takt. Die Linie SB 3 fährt montags bis samstags im 60-Minuten-Takt sowie sonn- und feiertags im 120-Minuten-Takt.

 

 

Laufzeit
Dezember 2020 – November 2025

 

Gefördert durch

      

 


 

Förderung von fünf Mobilstationen inklusive Fahrradverleihstationen im Kreis Heinsberg

 

In den vergangenen Jahren wurde das Angebot des ÖPNV sowohl zeitlich als auch örtlich mehrfach an die geänderten Erfordernisse (neue Wohnlagen in der Region, veränderte Schülerströme) angepasst, so dass die Forderung „kurze Wege zwischen Wohnung und Haltestelle sowie zwischen Haltestelle und Arbeitsplatz oder Schule“ weitreichend umgesetzt werden konnte.

 

Allerdings wird auch im ländlichen Raum immer häufiger auf Seiten der Kunden und der Politik die Forderung nach durchgängigen „Mobilitätsketten“ laut.

 

Ziel der Förderung
Zur Befriedigung der Mobilitätsbedürfnisse einerseits und zur Steigerung des Benutzungsgrades des ÖPNV andererseits müssen die „Nahtstellen“ so attraktiv wie möglich gemacht werden. Die west plant daher den Aufbau eines Netzes von Mobilitätsstationen in Wohngebieten, Stadt- und Ortsteilen, Gewerbegebieten sowie an zentralen Punkten der Kernstädte, um auf folgende Anforderungen eine schlüssige Antwort geben zu können:

  • Förderung der Nahmobilität,
  • Unterstützung des Trends „Nutzen statt besitzen“,
  • Entlastung im Ruhenden Verkehr,
  • Angebot einer finanzierbaren Mobilität für alle,
  • Stärkung multimodaler Mobilität,
  • Stärkung des Umweltverbunds,
  • Entlastungseffekte bei den Schadstoffemissionen,
  • Förderung einer neuen Mobilitätskultur.

 

Die Einrichtung von Mobilitätsstationen/Mobilstationen fördert ein Plus an zusätzlicher Mobilität und gilt als adäquates Mittel, einen seit einigen Jahren erkennbaren Trend für sich zu nutzen und das multimodale Denken, mit verschiedenen Verkehrsmitteln die Wegeketten zurückzulegen, weiter zu unterstützen. Ziel ist dabei, jedes Verkehrsmittel mit seinen jeweiligen Stärken gezielt einzusetzen und insgesamt die Umwelt und das Klima, aber auch den eigenen Geldbeutel zu schonen. Die neue Mobilität könnte den Wegbereiter für den Kreis Heinsberg und die angeschlossenen Städte darstellen, zu einem weiteren Markenzeichen für eine offene und moderne Region zu werden.

 

Ergebnisse
Eine Mobilitätsstation ist Ausgangspunkt oder Verknüpfungspunkt, an dem Fahrzeuge der verschiedenen Verkehrsmittel (Kraftfahrzeuge oder Fahrräder) für unterschiedliche Nutzungen im Angebot sind. Die Autos stehen dabei in Form von Carsharing zur Verfügung; ergänzt wird dies durch Fahrradverleihstationen, bei denen die Fahrräder als öffentliches Miet-System (Leihfahrräder) vor Ort verfügbar sind.

 

Um kontinuierliche Wegeketten auch unter Einbeziehung des öffentlichen Personennahverkehrs zu ermöglichen, ist es naheliegend, diese Verleihstationen mit Haltepunkten und Haltestellen dieses Verkehrsträgers zu kombinieren. Diese sollen den Nutzern ermöglichen, ihre Wege zurückzulegen und dabei ein weiteres Produkt des Umweltverbundes nutzen zu können.

 

Die Fahrradverleihstationen, die in unmittelbarer Nähe von Bushaltestellen bzw. dem Bahnhof errichtet werden sollen, stellen eine optimale Ergänzung des ÖPNV-Angebotes dar und erhöhen die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs.

 

Daher hat die west geplant, in folgenden Kommunen und an folgenden Stellen entsprechende Mobilitätsstationen einzurichten:

  • in Erkelenz am Bahnhof,
  • in Geilenkirchen auf dem Parkplatz der west,
  • in Heinsberg am Busbahnhof,
  • in Hückelhoven im Bereich des Gymnasiums / Dr.-Ruben-Straße
  • in Wegberg im Bereich des Bahnhofes.

 

Gefördert durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Förderkennzeichen 67K10565 (ehemals 03K10565)

 

Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen.  Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen  und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

 

Laufzeit (Bewilligungszeitraum)
01.11.2019 – 31.10.2021

 

Weitere Informationen zum Investitionsprogramm finden Sie hier beim NVR und beim PTJ.

 

Gefördert durch

 
   

 

Maßnahme: Neubau von Fahrradverleihstationen im Kreisgebiet Heinsberg als Bestandteil von Mobilitätsstationen (150 Stellplätze) (OM 2016 08 370)

 

Laufzeit (Bewilligungszeitraum)
28.04.2020 – 31.12.2022