Mit Schwerbehindertenausweis Vorteile genießen

 

Damit auch mobilitätseingeschränkte Personen die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können und mobil bleiben, wird in den Verkehrsmitteln des Nahverkehrs innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in der 2. Klasse die unentgeltliche Beförderung gewährt. Schwerbehinderte Menschen mit einem grün-orangen Ausweis mit den Merkzeichen G, aG, GI, BI oder H erhalten beim zuständigen Versorgungsamt gegen eine geringe Zuzahlung, ein Beiblatt mit entsprechender Wertmarke, das dann zur anschließenden unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr berechtigt.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Versorgungsamt.


Barrierefreie Fahrzeuge und Haltestellen

 

Die meisten Busse der west und ihrer Partnerunternehmen verfügen über Rampen, Kneeling- Funktion (Absenkmöglichkeit des Fahrzeugs), akustische und optische Haltestelleninformationen, Abstellflächen sowie Rückhaltesysteme für Rollstühle und Rollatoren, zusätzliche Haltestangen und Haltewunschknöpfe. So kommen Sie auch mit Rollstuhl oder Rollator bequem von A nach B.