Günstig mit Bus und Bahn mobil

Mit dem Mobil-Ticket des AVV erhalten Personen, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung beziehen, eine vergünstigte Monatskarte für Bus und Bahn.

Preis

Preis

Der Preis für den Kreis Heinsberg beträgt monatlich 22,50 €
 

Preise in €, Stand: 01.01.2018

Gültigkeit

Geltungsdauer

Das Mobil-Ticket berechtigt rund um die Uhr zu Fahrten mit allen AVV-Verkehrsmitteln innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs.

Das Mobil-Ticket für die StädteRegion Aachen bzw. den Kreis Heinsberg wird als Monatskarte angeboten und gilt einen Kalendermonat ab dem Monatsersten bis einschließlich des ersten Werktages (Mo.-Fr.) im Folgemonat (Betriebsschluss).

Geltungsbereich

Das Mobil-Ticket ist, je nach entsprechendem Geltungsbereich, für das Gebiet der StädteRegion Aachen, für das Kreisgebiet Düren oder für das Kreisgebiet Heinsberg gültig.


TIPP: Weiter fahren mit einem AnschlussTicket

Das Mobil-Ticket ist, je nach entsprechendem Geltungsbereich, für das Gebiet der StädteRegion Aachen, für das Kreisgebiet Düren oder für das Kreisgebiet Heinsberg gültig.

Leistung

 

Günstig mobil mit Bus und Bahn

  • Viel Mobilität zu einem günstigen Preis

  • Das Mobil-Ticket ist eine persönliche Monatskarte und beinhaltet keine Mitnahmeregelung

  • Das Mobil-Ticket gilt nur in Verbindung mit einer Kundenkarte und einem entsprechenden Ausweisdokument

Das Fahrrad soll auch mit?

Wenn Sie Ihr Fahrrad mitnehmen möchten, dann benötigen Sie je Fahrrad ein FahrradTicket.

Verfügbarkeit

Hier erhalten Sie das Ticket:

  • im Kundencenter

Was Sie noch wissen sollten


Zur Nutzung eines Mobil-Tickets sind ausschließlich Personen berechtigt, die Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten und Anspruch auf eine der folgenden Sozialleistungen haben:

   - Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
   - Sozialgeld nach dem SGB II
   - Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (»Sozialhilfe«) nach dem SGB XII
   - Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
   - laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Die Prüfung der Anspruchsberechtigung erfolgt grundsätzlich durch den jeweils zuständigen Träger der Sozialleistung. Die Berechtigung zur Nutzung eines Mobil-Tickets beginnt mit dem Monat, in dem die Sozialleistung erstmals gewährt wird. Mit dem Wegfall der Sozialleistung entfällt zeitgleich der Anspruch auf ein Mobil-Ticket.


Die Ausgabe von Mobil-Tickets erfolgt durch die west selbst. Hierbei ist eine zeitlich befristete Kundenkarte vorzulegen, welche die anspruchsberechtigten Personen beim jeweils zuständigen Träger der Sozialleistung erhalten. Die Nummer der Kundenkarte muss unauslöschlich (d.h. mit Kugelschreiber oder Tinte) auf das Mobil-Ticket übertragen werden.

Mobil-Tickets gelten nur in Verbindung mit dem Ausweisdokument, dessen Nummer auf der zugehörigen Kundenkarte eingetragen ist.

Mehr Infos: Mobil-Ticket Flyer